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BFH Urteil v. - I R 7/96 BStBl 1997 II S. 446

Gesetze: AO 1977 § 227AO 1977 § 233a

Die Erhebung von Nachzahlungszinsen bei einer vom Finanzamt verzögerten Veranlagung ist nicht sachlich unbillig. Wegen der typisierenden Berechnung der Zinsen kommt es auf die konkrete Höhe tatsächlicher Zinsvor- und -nachteile nicht an

Leitsatz

1. Es ist sachlich nicht unbillig, Zinsen gemäß § 233a AO 1977 zu erheben, wenn die verspätete Festsetzung der Steuer auf einer durch das Finanzamt verzögerten Veranlagung beruht.

2. Es ist Sinn und Zweck des § 233a AO 1977, den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen und den Zinsnachteil des Steuergläubigers auszugleichen, ohne daß es auf eine konkrete Berechnung der tatsächlich eingetretenen Zinsvor- und -nachteile ankommt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 446
BFH/NV 1997 S. 285 Nr. -1
YAAAA-95882

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BFH, Urteil v. 19.03.1997 - I R 7/96

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