Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerbefreiung: Ohne USt-IdNr. geht nichts bei EU-Lieferungen
Das Vorliegen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung wurde zum (Quick Fixes-Reform) zum einen an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass der Erwerber (wenn er kein Neufahrzeugerwerber ist) gegenüber dem Lieferer eine vom Abgangsland abweichende USt-IdNr. verwendet hat und dass der Lieferer diese Lieferung korrekt in der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG) deklariert hat (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG und § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG). Zudem wurde die neue Gelangensvermutung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 17a UStDV) eingeführt. Die Finanzverwaltung hat mit , NWB YAAAH-60596 erstmals zu diesen Neuerungen Stellung genommen. Das BMF-Schreiben gibt einige Anwendungshinweise, lässt aber wichtige Fragen der Unternehmenspraxis unbeantwortet.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Aktive Verwendung der USt-IdNr. als Voraussetzung
§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG bestimmt, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung nur vorliegt, wenn der Abnehmer gegenüber dem Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet. Es ist somit zu hinterfragen, welche Handlung für eine Verwendung i. S. des § 6a UStG genügt. Im wird auf...