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STFAN Nr. 1 vom Seite 3

Bewertung und Besteuerung von Sachbezügen

Dipl.-Finw. David Jauch; Maikammer

Anstelle einer Entlohnung in Form von Geld erhalten zahlreiche Arbeitnehmer eine Entlohnung in Geldeswert (Wohnung, Waren, Dienstleistungen etc.). Hierbei ist es erforderlich, die nicht in Geld bestehenden Vermögensmehrungen, sog. Sachbezüge, zu bewerten, damit diese betragsmäßig beziffert werden können. Aufgrund der zahlreichen Vermögensvorteile aus Sachbezügen dient nachfolgender Beitrag lediglich als Kurzüberblick.

Einleitung

Nach § 8 Abs. 1 EStG sind Einnahmen im Rahmen der Überschusseinkünfte alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen zufließen. Als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist dies der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließt und eine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft darstellt. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden. Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form von Sachbezügen zu, sind diese ebenso wie Barlohnzahlungen entweder dem laufenden Arbeitslohn (z. B. dauerhafte KFZ-Gestellung) oder den sonstigen Bezügen (z. B. einmalige Präsente aufgrund eines persönlichen Ereignisses) zuzuordnen.

Arten von Sachbezü...