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Buchungen am Geschäftsjahresanfang
Die Erfassung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens ist eine gesetzliche Verpflichtung, diese beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit. Eine Eröffnungsbilanz muss aber nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens erstellt werden, sondern auch zu Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres (vgl. § 242 HGB). Sie muss identisch sein mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres. Im letzten Heft haben wir uns mit notwendigen Buchungen zum Bilanzstichtag beschäftigt. In diesem Beitrag geht es um die notwendigen Buchungen, die ein Unternehmen am Anfang des Geschäftsjahres durchführen muss.
Es wird im gesamten Artikel mit einem Umsatzsteuersatz von 19 % gerechnet.
Eröffnungsbuchungen
Die Eröffnungsbuchungen der aktiven und passiven Bestandskonten werden nicht direkt in der Bilanz erfasst, sondern über ein buchungstechnisches Hilfskonto, dem Eröffnungsbilanzkonto. Die Positionen dieses Kontos sind spiegelverkehrt zur Eröffnungsbilanz. Somit enthält das Eröffnungsbilanzkonto am 01.01. des jeweiligen Geschäftsjahres alle Anfangsbestände von aktiven Bestandskonten auf der Habenseite und von passiven Bestandskonten auf der Sollseite.
Die Pflicht zur Erstellung von Eröffnungs- und Schlussbila...