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Umsatzsteuerliche Aufteilung bei Anzeige einer insolvenzrechtlichen Masseunzulänglichkeit
Welche Aufteilungsgrundsätze gelten zur Abgrenzung zwischen insolvenzrechtlichen Alt- & Neumasseverbindlichkeiten i. R. d. sog. „Istversteuerung“?
Gerade die gegenwärtige Krisensituation gebietet es, sich nachhaltig mit umsatzsteuerlichen Aspekten des Insolvenzrechts auseinanderzusetzen. Die Insolvenzmasse reicht oftmals nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Noch öfter tritt der Fall ein, dass zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind, die Masse voraussichtlich aber nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Welche umsatzsteuerlichen Aufteilungsgrundsätze zur Abgrenzung zwischen insolvenzrechtlichen Alt- & Neumasseverbindlichkeiten gelten, ist gerade bei der sog. „Istversteuerung“ des § 20 UStG für sog. KMU-Unternehmer/-innen (kleine und mittlere Unternehmer/-innen) praktisch relevant und daher nachfolgend kritisch zu betrachten.
I. Praktischer Hintergrund
Stellt sich nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens heraus, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, so stellt das Insolvenzgericht das Verfahren ein (§ 207 Abs. 1 Satz 1 InsO). Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens hingegen gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen, so hat der Insolvenz...