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Bitte um Informationsübermittlung zu Post-Implementation Reviews von IFRS 10-12
Im Rahmen der Überprüfung nach Einführung ( Post-Implementation Review (PIR)) von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12, hat der IASB am eine Bitte zur Informationsübermittlung ( Request for Information (RIF)) gestellt. Ziel des IASB ist es in Erfahrung zu bringen, ob in der Praxis Handlungs- bzw. Überarbeitungsbedarf besteht. Die im RIF abgefragten Themen betreffen u. a.:
Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen: Identifikation der relevanten Tätigkeiten und Klassifizierung von Investorenrechten als substanzielle Rechte beziehungsweise als Schutzrechte.
Verknüpfung zwischen Verfügungsgewalt und Rendite: Feststellung, ob ein Entscheidungsträger prinzipal oder agent ist und Beherrschung aufgrund der Berücksichtigung von De-Facto-Agenten.
Investmentgesellschaften: Def...