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BMF - IV B 3 - S 1301 Schz - 61/01

DBA-Schweiz Besteuerungsrecht für Vergütungen an Personen, die bei Nachfolgeunternehmen der in Art. 19 Abs. 3 genannten Einrichtungen (Regiebetriebe) beschäftigt sind

Mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist Einvernehmen über die Anwendung von Art. 19 Abs. 3 DBA-Schweiz auf Personen erzielt worden, die bei Nachfolgeunternehmen der dort genannten Regiebetriebe beschäftigt sind.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Art. 19 Abs. 3 DBA-Schweiz auf deutscher Seite weiter anzuwenden ist auf Vergütungen an Beamte, die bisher bei der Deutschen Post oder Deutschen Bundesbahn beschäftigt waren, und nun bei einem privatisierten Nachfolgeunternehmen, der Deutschen Post AG, Deutschen Postbank AG, Deutschen Telekom AG oder der Deutschen Bahn AG, unter Beibehaltung ihres Beamtenstatus weiterbeschäftigt sind.

Auf schweizerischer Seite findet Art. 19 Abs. 3 DBA-Schweiz weiterhin Anwendung auf Vergütungen an Personen, die bei der Swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen AG oder der Schweizerischen Post PTT beschäftigt sind.

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BMF v. 30.07.2001 - IV B 3 - S 1301 Schz - 61/01

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