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Behinderten-Pauschbeträge werden erhöht
Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen zugestimmt (BR-Drucks. 659/20 (Beschluss)).
Damit können die folgenden Maßnahmen in Kraft treten:
Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge einschließlich Aktualisierung der Systematik,
Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags,
Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50,
Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums „hilflos“ bei der zu pflegenden Person,
Erhöhung des Pflege-Pauschbetrags bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 und Einführung eines Pflege-Pauschbetrags bei der Pflege ...