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EU gewährt Mitgliedstaatenwahlrecht zur Verschiebung der ESEF-Anwendung
Das Europäische Parlament und der Rat haben am einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Anwendung der Anforderungen des europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, sofern sie dies der Kommission unter Darstellung der Gründe mitteilen.
Es bleibt allerdings abzuwarten, ob dieses Mitgliedstaatenwahlrecht in Deutschland umgesetzt werden wird. Ohne Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechts bliebe es für „Inlandsemittenten“ in Deutschland bei der Anwendung der ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre, die nach dem beginnen.
Hinweis: Die Pressemeldung der Europäischen Kommission ist abrufbar unter http://go.nwb.de/v...