Online-Nachricht - Montag, 21.12.2020

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen (BMF)

Das BMF hat zur Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschnitt 8.1 UStAE); Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen Stellung genommen ( :001).

Hintergrund: Mit (2020/0582983), BStBl I S. 580, wurde u.a. Abschnitt 8.1 Absatz 4 Satz 2 UStAE neu gefasst. Für vor dem ausgeführte Umsätze enthält das BMF-Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Hiermit wird diese Nichtbeanstandungsregelung in Bezug auf Abschnitt 8.1 Absatz 4 UStAE bis einschließlich verlängert. Somit wird es für vor dem ausgeführte Umsätze nicht beanstandet, wenn insoweit die bisher geltende Rechtslage angewendet wird.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-67082