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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 12/20 EFG 2021 S. 975 Nr. 11

Gesetze: UStG § 10 Abs 5; EGRL 112/2006 Art 72 Abs 1; EGRL 112/2006 Art 80 Abs 1

Zur Anwendbarkeit der Begrenzung der Mindestbemessungsgrundlage durch das marktübliche Entgelt bei Stallanlagen

Leitsatz

Die Begrenzung der Mindestbemessungsgrundlage auf das marktübliche Entgelt nach § 10 Abs. 5 Satz 1 2. Hs. UStG kann bei der Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Stallanlagen nicht pauschal mit dem Hinweis abgelehnt werden, es gäbe vor Ort keine vergleichbaren Anlagen, weil diese individuell nach den Bedürfnissen des Pächters errichtet würden. Unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 und Art. 72 Abs. 1 MwStSystRL ist für die Ermittlung vergleichbarer Objekte auf die Regionen abzustellen, in denen die für die Preisfindung relevanten Faktoren (z. B. die Futterlage bei Mastställen) gleich sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 975 Nr. 11
KÖSDI 2021 S. 22312 Nr. 7
OAAAH-67046

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 26.11.2020 - 11 K 12/20

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