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DRÄS 11 zur Änderung des DRS 18
Das DRSC hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) verabschiedet. Mit DRÄS 11 wird DRS 18 „Latente Steuern“ geändert. DRÄS 11 ist erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sobald die Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erfolgt ist.
Die Änderungen an DRS 18 betreffen insbesondere folgende Themengebiete:
Outside basis differences,
Geschäfts- oder Firmenwerte,
Zwischenergebniseliminierung,
Erleichterungen bei den Anhangangaben,
Übernahme bestehender Regelungen aus DRS 25 „Währungsumrechnung zu latenten Steuern“ in DRS 18.
Besonders hervorzuheben sind die Änderungen im Zusammenhang mit der Zwischenergebniseliminierung und die Erleichterungen bei Anhan...