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Rückabwicklung eines Vertrags über den Bau einer Eigentumswohnung
I. Sachverhalt
Mit notariellem Vertrag vom Januar 01 veräußert Bauträger B die Eigentumswohnung Nr. 6 lt. Aufteilungsplan (2. OG, Gartenseite) an einem noch zu errichtenden Gebäude mit insgesamt 6 Eigentumswohnungen an Käufer K. K hat keinen Einfluss auf Raumaufteilung, konstruktive Elemente usw. Die Wohnung (WE) unterscheidet sich in Größe, Ausstattung usw. nicht von den Eigentumswohnungen 1 bis 5.
Bis Ende 01 geschieht Folgendes:
Sämtliche Wohnungen sind verkauft.
Auf den Kaufpreis von 1 Mio. € hat K Anzahlungen von 0,6 Mio. € geleistet.
An (anteilig auf WE 6) entfallenden Baukosten sind 0,4 Mio. € entstanden. B rechnet mit Gesamtkosten von 0,8 Mio. € und bemisst den Leistungsfortschrift im cost-to-cost Verfahren.
Ende 01 erleidet K einen Unfall mit der Folge dauernder Bewegungseinschränkungen. Die zur Eigennutzung vorgesehene Wohnung ist wegen der Obergeschosslage nicht mehr geeignet. B und K einigen sich noch im Januar 02 auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags. B ist auch deshalb konziliant, weil bei inzwischen stark anziehenden Immobilienpreisen ein Ersatzkäufer leicht zu finden sein wird.
II. Fragestellung
Wie ist der Bauauftrag zum zu b...