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Online-Beitrag

Schwerpunkt | ATAD

Alle wichtigen Fachinformationen rund um die AStG-Reform durch das ATADUmsG und das AbzStEntModG auf einen Blick

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich zu Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung verpflichtet. Einen weitgehenden Mindeststandard konkreter normativer Schritte gegen gängige Formen aggressiver Steuerplanung bilden die Richtlinie (EU) 2016/1164 und deren Ergänzung durch die Richtlinie (EU) 2017/952. Diese zweiteilige Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Anti Tax Avoidance Directive wird allgemein ATAD abgekürzt (zum Gesamtkomplex, zu europarechtlichen Vorgaben, aber auch ganz grundsätzlichen Fragestellungen s. Hagemann/Kahlenberg, ATAD Kommentar).

Viele der konkreten Anti-Missbrauchsbestimmungen der ATAD waren in Deutschland bereits vorhanden. Gleichwohl erkannte der deutsche Gesetzgeber Anpassungsbedarf. Im Rahmen dessen wurde das Außensteuergesetz (AStG) als die zentrale Schaltstelle für Missbrauchsverhinderung im grenzüberschreitenden Kontext dann doch deutlich überarbeitet, namentlich die Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung und die Hinzurechnungsbesteuerung wurden reformiert. Dazu kamen Vorschriften zur Vermeidung von Besteuerungsinkongruenzen aufgrund hybrider Gestaltungen. Die Überführung der Vorgaben in deutsches Recht erfolgte mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz v. (BGBl 2021 I S. 2035). Nicht alle Anpassungen erfolgt...