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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 53/18 (Kg)

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 1 Abs. 3, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Kindergeldanspruch eines auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelten GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

1. Bei nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Einzelgewerbetreibenden ist bei der monatsbezogenen Betrachtungsweise der Kindergeldberechtigung weder auf den Zeitpunkt des Zuflusses inländischer Einkünfte aus Gewerbebetrieb noch auf die Art der Gewinnermittlung abzustellen, sondern auf die (inländische) Tätigkeit an sich. Ein Kindergeldanspruch besteht danach nicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit im Inland weder substantiiert dargelegt noch nachgewiesen ist.

2. Diese Grundsätze gelten auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, da diese zwar formal betrachtet Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, sich deren Betätigung jedoch nicht anders darstellt als bei unternehmerisch tätigen Einzelgewerbetreibenden.

Fundstelle(n):
HAAAH-66487

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Sächsisches FG, Urteil v. 25.03.2020 - 6 K 53/18 (Kg)

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