Kindergeldanspruch eines auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelten GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführers
Leitsatz
1. Bei nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Einzelgewerbetreibenden ist bei der monatsbezogenen Betrachtungsweise der Kindergeldberechtigung
weder auf den Zeitpunkt des Zuflusses inländischer Einkünfte aus Gewerbebetrieb noch auf die Art der Gewinnermittlung abzustellen,
sondern auf die (inländische) Tätigkeit an sich. Ein Kindergeldanspruch besteht danach nicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit
im Inland weder substantiiert dargelegt noch nachgewiesen ist.
2. Diese Grundsätze gelten auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, da diese zwar formal betrachtet Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, sich deren Betätigung jedoch nicht anders darstellt als bei unternehmerisch tätigen
Einzelgewerbetreibenden.
Fundstelle(n): HAAAH-66487
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Sächsisches FG, Urteil v. 25.03.2020 - 6 K 53/18 (Kg)
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