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Rückwirkung der Rechnungsberichtigung bei der Umsatzsteuer
BMF folgt (endlich) der Rechtsprechung von BFH und EuGH
Mit lang ersehntem Schreiben vom hat das BMF seine aktuelle Auffassung zum Vorsteuerabzug ohne Rechnung sowie zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung bekannt gegeben. Die Aktualisierung berücksichtigt die zahlreiche neuere Rechtsprechung des EuGH und des BFH. Prinzipiell bleibt es beim Grundsatz: Kein Vorsteuerabzug ohne Rechnung! Eine rückwirkende Berichtigung bestimmter Formfehler in Rechnungen wird aber nunmehr für den Vorsteuerabzug regelmäßig von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I.
Nachdem der EuGH in verschiedenen Urteilen die Möglichkeit rückwirkender Rechnungsberichtigungen andeutete, hatte sich auch der BFH in mehreren Urteilen dazu geäußert. Nun hat das die Rechtsprechung des EuGH und des BFH zusammengefasst und sich zur Frage der Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung geäußert.
Zunächst stellt das BMF klar, dass ein Vorsteuerabzug gänzlich ohne Rechnung nicht möglich ist. Nach Auffassung der Finanzverwaltung bestehen zwei Möglichkeiten, den Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer nicht ordnungsgemäßen Rechnung d...