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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 20 AS 2622/17 KL

Streitig ist ein Erstattungsanspruch der Klägerin gegenüber dem Beklagten i.H.v. 5.487,79 Euro wegen der beanstandeten "spitzen" Abrechnung der pauschalen Lohnsteuer nach § 40b Abs. 1 EStG auf Umlagebeiträge des Arbeitgebers zu Zusatzversorgungskassen im Haushaltsjahr 2014.

Fundstelle(n):
BAAAH-66022

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.08.2020 - L 20 AS 2622/17 KL

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