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ZFA Nr. 12 vom Seite 2

Indikationen für Röntgenaufnahmen der Zähne mit Mundfilmen

Oberstudienrätin Ute Springer; Stuttgart

Das Röntgen gehört zu den wichtigsten zahnärztlichen Untersuchungsmethoden. Es erlaubt zum Beispiel einen Blick in die Zahnzwischenräume oder an die Wurzelspitze der Zähne.

Röntgenaufnahmen machen die Diagnose oft erst möglich

Ohne Röntgenaufnahmen ist im Mundraum häufig keine umfassende und fundierte Diagnose möglich. Versteckte Karies, Erkrankungen des Zahnhalteapparats und des Kieferknochens oder Zysten können ohne Röntgenaufnahme nicht erkannt und behandelt werden.

Die Voraussetzung für die Anfertigung von Röntgenaufnahmen sind rechtfertigende Indikationen: Ohne einen konkreten Anlass darf nicht geröntgt werden. Und selbstverständlich sollte nicht mehr als unbedingt nötig geröntgt werden.

Im zahnmedizinischen Bereich ist die Dosis der Röntgenstrahlen im Vergleich sehr gering. Bei der Dosis kommt es auch auf die Art der Aufnahme an. Eine kleine Röntgenaufnahme entspricht zum Beispiel nur einem Vierhundertstel der natürlichen Jahresstrahlenbelastung, so die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Beispiele für Strahlenbelastung:

  • Flug von Frankfurt nach New York 0,049 mSv

  • 100 Stunden vor dem Bildschirm (0,5 m Abstand) 0,12 mSv

  • Mundfilm konventionell 0,003 mSv

  • Mundfilm d...