Online-Nachricht - Donnerstag, 03.12.2020

Arbeitsrecht | Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung (G-BA)

Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum verlängert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss führt hierzu aus:

  • Die niedergelassenen Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

  • Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Versicherte bei typischen Covid-19-Symptomen, nach Kontakt zu Covid-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Anwendung: Der Beschluss zur Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom in Kraft.

Ausblick: Im Bereich der verordneten Leistungen gelten derzeit zeitlich befristet bis zum weitere bundeseinheitliche Sonderregelungen. Ob hier angesichts der anhaltenden COVID-​19-Pandemie ebenfalls eine Verlängerung erforderlich ist, wird der G-BA rechtzeitig beraten. Dies betrifft die Möglichkeit der Videobehandlung für bestimmte Leistungen, die Möglichkeit von Verordnungen nach telefonischer Anamnese, verlängerte Vorlagefristen für Verordnungen sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-​19-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-​corona

Quelle: Pressemitteilung G-BA v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-65612