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Einkommensteuer | Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gem. § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG ist wirtschaftlich unzumutbar i. S. von § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2 AO, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG steht (Bezug: § 25 Abs. 4 Sätze 1, 2 EStG; § 150 Abs. 8 Sätze 1 und 2 AO).
(1) Gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG haben Stpfl., die u. a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG erzielen, dem FA ihre Einkommensteuererklärung auf elektronischem Wege nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Nicht bilanzierende Stpfl. mit entsprechenden Einkünften müssen in diesen...