Online-Nachricht - Donnerstag, 03.12.2020

Gesetzgebung | Neuregelungen im Dezember 2020 (Bundesregierung)

Die Bundesregierung informiert über gesetzliche Neuregelungen, die im Dezember wirksam werden.

Pandemiebekämpfung

Kriterien für Pandemiebekämpfung präzisiert

Das sog Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ist am in Kraft getreten. Es bezweckt, klarere Voraussetzungen für Corona-Schutzmaßnahmen, zielgenaue Hilfen für Krankenhäuser, mehr Schutz für Risikogruppen und eine bessere Unterstützung erwerbstätiger Eltern zu schaffen.

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EU-Hilfen für deutsche Landwirtschaft

Seit dem können landwirtschaftliche Unternehmen, die von der Pandemie besonders betroffen sind, mit Unterstützung durch die EU rechnen. Konkret geht es etwa darum, den Kartoffel-Markt zu stabilisieren sowie dem Blumenhandel und der Milchwirtschaft zu helfen.

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Wohneigentum

Ausbau privater Ladeinfrastruktur

Wohnungseigentümer und Mieter, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos planen, können dies ab einfacher umsetzen. Auch andere Um- und Ausbaumaßnahmen werden mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) erleichtert. Zudem treten Regelungen für eine effizientere Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Kraft.

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Immobilienkauf: Maklerkosten künftig geteilt

Die Praxis, dass Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, wird beendet. Ab dem sollen die Kosten für den Käufer nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen.

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Verbraucher

Schutz für Schuldner

Ohne ein Girokonto geht es nicht: Regelmäßige Zahlungen wie Gehalt, Rente, Miete sind ohne Konto kaum vorstellbar. Bargeldloser Zahlungsverkehr muss deshalb für alle möglich sein - auch für Menschen mit Schulden. Hier greift das Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto. Wichtige Neuerungen sind zum in Kraft getreten.

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Umwelt

Grundlage für CO2-Preis steht

Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis. Durch einen nationalen CO2-Emissionshandel soll der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren verringert werden. Zugleich achtet die Bundesregierung darauf, dass Bürgerinnen und Bürger mit diesem CO2-Preis nicht zu sehr belastet werden, Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ist am in Kraft getreten.

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Mehr Geld für Agrarumweltprogramme

Die Landwirtschaft trägt effektiv zu mehr Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz bei. Deshalb sollen auch im kommenden Jahr mit Mitteln aus dem EU-Haushalt gezielt entsprechende Maßnahmen gefördert werden. Ein entsprechendes Gesetz ist zum in Kraft getreten.

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Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 1.12.2020 (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-65594