Online-Nachricht - Mittwoch, 02.12.2020

Grundsteuer | Wertabhängiges Modell ab 2025 in Brandenburg (FinMin)

Im Land Brandenburg wird ab 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben. Bei der Reform hat sich das Land damit für das Bundesmodell und gegen die neue Öffnungsklausel für die Länder entschieden.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

Katrin Lange, Finanzministerin des Landes Brandenburg: „Das Bundesmodell bietet im Vergleich zum sog. Flächenmodell zwei zentrale Vorteile. Es korrigiert die vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Verzerrungen der derzeitigen, völlig veralteten Bewertung. Wir gehen deshalb davon aus, dass das Bundesmodell verfassungskonform ist.

Der zweite Vorteil ist, dass das Bundesmodell sozial gerechter ist. Es unterscheidet nämlich danach, ob sich ein Haus oder eine Wohnung in einer begehrten oder weniger begehrten Lage befindet. Es macht also – um ein Beispiel zu nennen - einen Unterschied zwischen Grundstücken in der Berliner Vorstadt oder am Schlaatz in Potsdam. Das Modell steht damit für eine sozial gerechte Grundsteuer – und das ist mir wichtig“, so Lange.

Mit einem jährlichen Aufkommen von derzeit rund 282 Millionen Euro für landesweit rund 1,8 Millionen Grundstücke ist die Grundsteuer auch in Brandenburg ein wichtiger Baustein der Kommunalfinanzierung, deren Wegfall nicht kompensiert werden könnte

Bisher haben sich bereits fünf Länder (Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen mit einer kleinen Abweichung) entschieden, das Bundesmodell umzusetzen. Bayern dagegen bevorzugt ein Flächenmodell. Die Lage und andere wertabhängige Faktoren spielen dabei keine Rolle. Baden-Württemberg setzt ein Bodenwertmodell um, das nur den Wert des Grund- und Bodens betrachtet; Gebäude bleiben unberücksichtigt.

Für den Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Grundsteuer A) beabsichtigen alle Länder, das Bundesgesetz umzusetzen. Eine für die ostdeutschen Länder bedeutende Änderung der bisherigen Rechtslage ist dabei, dass für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen nicht mehr die Nutzerbesteuerung, sondern bundeseinheitlich die Eigentümerbesteuerung gilt.

Hinweis:

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.

Quelle: FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAH-65463