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Gewinnermittlung nach der Tonnage – Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als Hilfsgeschäft
Bei einer Ein-Schiff-Gesellschaft sind die nach Veräußerung des Schiffes auf Liquidation ihres Geschäftsbetriebs gerichteten Maßnahmen jedenfalls dann als Hilfsgeschäfte i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG zu qualifizieren, wenn der Liquidationsbeschluss im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung des Schiffs gefasst und während der Liquidationsphase keine andere Investitionsentscheidung getroffen wird (Bezug: § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 4 Abs. 1, § 5, § 5a Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4a Satz 3, Abs. 5 Satz 1 EStG; § 40 Abs. 2, § 123 Abs. 1 Satz 1, § 139 Abs. 4 FGO).
(1) Anstelle der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ist gem. § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG bei einem Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland der Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr ent...