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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Begünstigte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen
Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens können die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a. F. nur gewährt werden, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden (Bezug: §§ 13a, 13b ErbStG a. F.; § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).
(1) Der BFH hält damit an seiner bisherigen, zu früheren Fassungen des ErbStG ergangenen Rechtsprechung fest (vgl. Urteil vom - II R 53/99, NWB MAAAA-89247, BStBl 2002 II S. 441, zu § 13a Abs. 2a ErbStG 1974; Beschluss vom - II B 90/04, NWB SAAAB-69747, BFH/NV 2006 S. 62, zu § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG 1996). Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in der im Streitjahr 2013 gültigen Fassung (im Folgenden: ErbStG a. F.) kommen die Steuervergünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a. F. für inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb u. a. eines Anteils an einer Gesellschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG in Betracht. Die Steuervergünstigungen sind nur zu gewähren, wenn das ...