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Körperschaftsteuer | Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung
Nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG erhöht eine verdeckte Einlage, die auf einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer dem Gesellschafter nahe stehenden Person beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, das Einkommen, es sei denn, die vGA hat bei der leistenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert.
Der BFH hat im Urteil vom - I R 94/15, NWB XAAAG-97091 (vgl. Weiss, StuB 2018 S. 870, NWB EAAAH-01768), entschieden, dass keine Nichtberücksichtigung i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG vorliegt, wenn die vGA bei der Veranlagung des Gesellschafters zwar nicht erfasst worden ist, jedoch nach Maßgabe von § 8b Abs. 1 KStG ohnehin hätte außer Ansatz bleiben müssen (2. Leitsatz).
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist diese Auslegung des § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG über den entschiedenen Einzelfall hinaus n...