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Insolvenzverwalter und Vorsteuerabzug
Gegenwärtig ist strittig, ob und wenn ja wie die Vorsteuer aus der Vergütung des Insolvenzverwalters und auch aus Steuerberatungskosten bei Fortsetzung des Unternehmens aufzuteilen ist. Hierzu liegt eine aktuelle rechtskräftige Entscheidung des FG Münster vor (, NWB UAAAH-54797, EFG 2020 S. 1361).