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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 20

Umsatzsteuer kompakt

Eingescannte Rechnungskopien ausreichend (FG)

Die Einreichung in elektronischer Form von eingescannten Kopien von Rechnungen genügt den Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Beantragung der Vorsteuervergütung. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV verstößt gegen unionsrechtliche Vorgaben.

Hintergrund: Nach § 18 Abs. 9 Satz 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV sind dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescanntes Original beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 €, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 € beträgt.

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Berechtigung des Klägers, Vorsteuervergütung zu erhalten, und hierbei konkret darum, ob die Einreichung eingescannter Rechnungskopien statt eingescannter Originalrechnungen den Anforderungen von § 61 Abs. 2 UStDV bzw. Art. 10 der Richtlinie 2008/9/EG und damit für eine fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege genügen.

Das FG Köln führte aus:

  • Die Einreichung von eingescannten Rechnungskopien in elektronischer Form genügt den Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Beantragung der Vorsteuervergütung.

  • Soweit das deutsche Recht gemäß § 18 Abs. 9 Satz 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV verlangt, dass für e...

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