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Umsatzsteuer kompakt
Eingescannte Rechnungskopien ausreichend (FG)
Die Einreichung in elektronischer Form von eingescannten Kopien von Rechnungen genügt den Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Beantragung der Vorsteuervergütung. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV verstößt gegen unionsrechtliche Vorgaben.
Hintergrund: Nach § 18 Abs. 9 Satz 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV sind dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescanntes Original beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 €, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 € beträgt.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Berechtigung des Klägers, Vorsteuervergütung zu erhalten, und hierbei konkret darum, ob die Einreichung eingescannter Rechnungskopien statt eingescannter Originalrechnungen den Anforderungen von § 61 Abs. 2 UStDV bzw. Art. 10 der Richtlinie 2008/9/EG und damit für eine fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege genügen.
Das FG Köln führte aus:
Die Einreichung von eingescannten Rechnungskopien in elektronischer Form genügt den Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Beantragung der Vorsteuervergütung.
Soweit das deutsche Recht gemäß § 18 Abs. 9 Satz 2 UStG i.V.m. § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV verlangt, dass für e...