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Unentgeltliche Übertragungen von Unternehmensvermögen
Besondere Einzelfälle, Praxisfragen und Lösungshinweise
Übertragungsvorgänge unter Beteiligung von Gesellschaften sind komplex, und deren Vorbereitung und Umsetzung erfordern eine besondere Sorgfalt. Der Beitrag geht u. a. auf die Verknüpfung des Schenkungsvorgangs nach § 7 Abs. 7 ErbStG mit Erwerben von Todes wegen ein und erläutert die zu beachtenden Punkte in Fällen des § 10 Abs. 10 ErbStG. Zweifelsfragen ergeben sich in der Praxis häufig bei der Anwendung des § 7 Abs. 8 ErbStG sowie der vergleichsweisen Besteuerung von Fällen im Zusammenhang mit Personengesellschaften. Die nachfolgenden Lösungshinweise zu diesen Themen wie auch zu der Übertragung von treuhänderisch gehaltenem Vermögen werden anhand von Beispielen verdeutlicht.
Die Regelungen des § 10 Abs. 10 ErbStG und § 7 Abs. 7 ErbStG ergänzen sich bei der Besteuerung von Unternehmensvermögen, wenn ein Erbe seinen Anteil aufgrund am Todestag bereits bestehender Regelungen überträgt und eine Abfindung erhält.
Die besondere Besteuerung nach § 15 Abs. 4 ErbStG findet insbesondere dann Anwendung, wenn in Fällen des § 7 Abs. 8 ErbStG mehrere Kapitalgesellschaften beteiligt sind.
Dass bei unentgeltlichen Übertragungen unter Beteiligungen von Personengesellschaften nicht die Gesamthand selbständiges Steuersubjekt ist, sondern die Gesamthänder Schenker ode...