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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 12 K 1444/20 AO

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3 Satz 1; FGO § 62 Abs. 2; StBerG § 3 Nr. 2; StBerG § 3 Nr. 3; StBerG § 3a; AEUV Art. 56; AEUV Art. 57

Zurückweisung einer in den Niederlanden ansässigen LLP als Bevollmächtigte - Anforderungen des § 3a StBerG i.d.F. des StUmgBG

Leitsatz

  1. Eine in den Niederlanden ansässige und als Limited Liability Partnership firmierende Personengesellschaft, die weder die Voraussetzungen des § 3 Nr. 2 und 3 StBerG noch des § 3a StBerG i.d.F. des StUmgBG vom erfüllt, ist nicht nach § 62 Abs. 2 FGO vertretungsbefugt.

  2. § 3 a StBerG i.d.F. vom schränkt die in Art. 56, 57 AEUV garantierte Dienstleistungsfreiheit nicht europarechtswidrig ein (vgl. , EFG 2019, 480).

  3. Selbst wenn dies anders zu beurteilen wäre, würde bereits das Fehlen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung die Zurückweisung der LLP als Bevollmächtigte rechtfertigen.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 15 Nr. 50
NAAAH-64288

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Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 31.07.2020 - 12 K 1444/20 AO

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