Auslegung einer Erklärung als Einspruch – Benennung der
angegriffenen Bescheide – Abgrenzung zu einer Stellungnahme zum
Prüfungsbericht – Vertrauensschutz bei Bestätigung des
Einspruchseingangs durch FA
Leitsatz
Ein nach Erlass von Steuerbescheiden aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung innerhalb der Rechtsbehelfsfrist übermitteltes
Schreiben des Steuerpflichtigen, in dem die betroffenen Steuerbescheide nicht benannt, sondern lediglich Einwendungen zu dem
zugrunde liegenden Prüfungsbericht sowie Anregungen zum Verfahren auf der Ebene der Steuererhebung geäußert werden, kann nicht
als Einspruch gegen die Steuerfestsetzungen ausgelegt werden.
Wird dem Steuerpflichtigen erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist seitens des FA mitgeteilt, dass dieses Schreiben als Einspruch
gewertet wurde, rechtfertigt dies keinen Vertrauensschutz hinsichtlich einer bereits erfolgten wirksamen Einspruchseinlegung.
Fundstelle(n): PStR 2021 S. 121 Nr. 6 DAAAH-64287
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 06.10.2020 - 10 K 3906/15 E,U
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