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Track 19 | Private Veräußerungsgeschäfte: Wohnungseinrichtung ist nicht in den Spekulationsgewinn einzubeziehen
Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu unterwerfen. Bei der Einrichtung einer Wohnung handelt es sich um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG nicht der Besteuerung unterliegen. Dies gilt – so das FG Münster – nicht nur bei einem separaten Verkauf, sondern auch, wenn es sich bei der Veräußerung einer Immobilie um mitverkauftes Zubehör handelt.
Einen Hinweis wert ist auch ein Urteil des FG Münster zu den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. Konkret geht es um den Verkauf von vermieteten Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung.
Das FG Münster hat rechtskräftig entschieden: Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu unterwerfen. Bei der Einrichtung einer Wohnung handele es sich um typische Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht der Besteuerung unterliegen.
Dies gilt – so die Finanzrichter – nicht nur bei einem separaten Verkauf, sondern auch dann, wenn es sich bei der Veräußerung einer Immobilie um mitve...