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Bürgschaft | Keine Anwendung des Verbrauchervertragsrechts
Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht gem. § 312g BGB (Widerrufsrecht eines Verbrauchers).
Eine Bank nimmt den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH als Bürge in Anspruch. Die Bürgschaftserklärung, die dieser in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Bank in den Geschäftsräumen der Hauptschuldnerin – der GmbH – abgegeben hatte, konnte er nicht widerrufen, da kein Verbrauchervertrag (§ 310 Abs. 3 BGB) vorliegt. Ein solcher hat eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand. Eine entgeltliche Leistung des Verbrauchers unterfällt hingegen der Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nicht. Das Widerrufsrecht kann nach Ansicht des Senats auch nicht aus Schutzzweckerwägungen im Wege einer Analogie auf außerhalb von Geschäftsräumen gestellte Verb...BGBl 2013 I S. 3642