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NWB 47/2020 S. 3466

Genossenschaft | Sorgfaltswidrig handelnde Vorstandsmitglieder

Dem Vorstand einer Genossenschaft ist bei der Führung der Geschäfte zwar ein breiter Handlungsspielraum zuzubilligen, zu dem neben dem bewussten Eingehen geschäftlicher Risiken auch das Handeln aufgrund von Fehleinschätzungen gehört. Dabei wird aber die Grenze eines unternehmerischen Ermessens jedenfalls dann überschritten, wenn ein hohes, unabweisbares Risiko – hier: die Hinnahme einer Unterdeckung in nicht prognostizierter Höhe für eine ungewisse Zeit, die die Vorstandsmitglieder selbst nicht bemessen konnten – eingegangen wird, für dessen Übernahme ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund nicht erkennbar ist.

Anmerkung:

[i]Gehrmann, Genossenschaft, infoCenter, NWB EAAAC-95566 Die Vorstandsmitglieder haben im vorliegenden Fall bei ihrer Empfehlung an den Aufsichtsrat, die Bebauung der fraglichen Grundstücke mit Mietwoh...

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