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Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern
Der Arbeitgeber als Halter eines Kfz leistet die Zahlung eines Verwarnungsgeldes wegen einer ihm gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG erteilten Verwarnung auf eine eigene Schuld. Die Zahlung führt daher nicht zu Arbeitslohn des die Ordnungswidrigkeit begehenden Arbeitnehmers (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2; § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 56 OWiG).
(1) Die Klägerin gehört zu einer im Logistikbereich tätigen Unternehmensgruppe und betreibt in Deutschland einen Paketzustelldienst im gesamten Bundesgebiet. Die von der Klägerin als Arbeitnehmer beschäftigten Fahrer haben die Aufgabe, Pakete unmittelbar bei den Kunden der Klägerin abzuholen oder den Kunden Pakete zuzustellen. Um eine möglichst schnelle Zustellung zu gewährleisten, halten die Fahrer mit ihren Fahrzeugen in unmittelbarer Nähe zu den Kunden. Insbesondere i...