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Anforderung an die Leistungsbeschreibung in Rechnungen als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug/Reihengeschäfte
Das , hatte darüber zu entscheiden, welche Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in Rechnungen gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG zu stellen sind, im Zusammenhang mit der Frage, ob nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. Zudem musste das FG Münster gemäß der bis zum geltenden Regelung des § 3 Abs. 6 Satz 5 und 6 UStG zu Fragen des Reihengeschäfts Stellung nehmen, was im Streitfall insofern von Bedeutung war, ob eine im Inland steuerpflichtige Lieferung vorlag.
I. Nichtamtliche Leitsätze
Derjenige, der die Vorsteuer geltend macht, trägt die Beweislast, dass die entsprechenden Leistungen an ihn erbracht worden sind, also keine Scheinleistungen, sondern tatsächlich wirtschaftliche Vorgänge gegeben sind.
In formeller Hinsicht erfordert der Vorsteuerabzug, dass die Rechnung eine leichte Identifizierung der erbrachten Leistungen durch entsprechende Leistungsbeschreibungen ermöglicht (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG). Was an Präzisierung erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Auch wenn keine erschöpfende Beschreibungen in diesem Zusammenhang erforderlich sind, genügen allgemeine Sammelbezeichnungen jedoch nicht.
Wird bei einem Reihengeschäft der Gegenstand durch einen der Bet...