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STFAN Nr. 11 vom Seite 1

Editorial

Natalie Larenta | Redaktion | n.larenta@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

gemeinsam mit seinen europäischen Partnern hat Deutschland sich auf ein Verfahren geeinigt, in Europa den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mind. 40 % gegenüber 1990 zu verringern. Dazu wurden verbindliche europäische Ziele sowie daraus abgeleitet nationale Ziele vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Peter Huber-Jilg zeigt auf, welche Auswirkung die Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2021 hat.

Für Körperschaften gelten über § 8 Abs. 1 KStG die allgemeinen Grundsätze zum Verlustausgleich (§ 2 Abs. 3 EStG) und Verlustabzug (§ 10d EStG). Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurden Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten vorgenommen, die auch den Körperschaften schnelle steuerliche Entlastung aufgrund von in 2020 entstandenen Verlusten verschaffen sollen. Stefan Schönwald erläutert das Relevante zu der Berücksichtigung von Verlusten bei Körperschaften.

Dennis Giels gibt in seinem Beitrag „Die Wegzugsbesteuerung im Außensteuergesetz“ einen Überblick über die Funktion und Wirkungsweise des § 6 AStG.

Herzliche Grüße