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Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) ist zum in Kraft getreten und hat damit auch einige Änderungen für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten mit sich gebracht. Da dies bislang wenig Beachtung gefunden hat, möchten wir Sie mit diesem Kurzbeitrag auf die wichtigsten Neuerungen hinweisen.
Mindestvergütung für Auszubildende (§ 17 BBiG-neu):
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an.
Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatliche Mindestvergütung unterschreitet:
im ersten Jahr einer Berufsausbildung
515 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom bis zum begonnen wird,
550 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom bis zum begonnen wird,
585 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom bis zum begonnen wird, und
620 Euro, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom bis zum begonnen wird,
im zweiten Jahr einer Berufsausbildung den Betrag nach Nummer 1 für da...