Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermäßigter Steuersatz für die Veranstaltung von Techno- und House-Konzerten
und
Handelt es sich bei Clubveranstaltungen mit bekannten DJs um Konzerte oder konzertähnliche Veranstaltungen, mit der Folge, dass die Eintrittsgelder aus diesen Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen? Der , trägt in der Entscheidung der sich wandelnden Kulturlandschaft Rechnung und verschiebt die Trennlinie zwischen regelbesteuerten Tanz- und Partyveranstaltungen und ermäßigt besteuerten Konzerten zugunsten Letzterer. Für die Praxis sind die vom BFH herausgearbeiteten Abgrenzungskriterien für steuerbegünstigte DJ-Events relevant. Dabei ist für das jeweilige Veranstaltungskonzept im Einzelfall zu prüfen, ob steuersatzermäßigte Clubnächte zukünftig möglich sind.
I. Leitsätze (Az. R 17/17)
Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG steuersatzermäßigt, wenn diese Musikaufführungen den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen und die daneben erbrachten Leistungen von so untergeordneter Bedeutung sind, dass sie den Charakter der Musikaufführung nicht beeinträchtigen.
Die Darbietung von Techno- und House-Musik durch verschiedene DJs kann einer Veranstaltung auch dann das Gepräge eines Konzerts oder einer konzertähnl...BStBl 2006 II S. 101