Kapitalisierung und Auszahlung des Anspruchs an die betriebliche
Altersversorgung durch einen Pensionsfonds
Leitsatz
Unterbreitet ein an die Stelle der Unterstützungskasse getretener Pensionsfonds das einmalige Angebot, statt der zukünftigen
regelmäßigen Versorgungsleistungen eine sofortige einmalige Kapitalzahlung zu erhalten, auf die nach den bisherigen Vereinbarungen
kein Anspruch in Form eines Wahlrechtes bestand, liegen nach summarischer Prüfung begünstigte Einkünfte für mehrere Jahre
im Sinne des § 34 Abs. 1 EStG vor.
Der Umstand, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, Kapitalauszahlungen während der Auszahlungsphase laufender
Renten aus dem Pensionsfonds zu erhalten, führt nicht dazu, dass einmalige Kapitalauszahlungen als typisch anzusehen ist und
damit der laufenden Besteuerung unterliegen.
Enthält die im Leistungsplan niedergelegte Versorgungszusage, die an sich mit den Zahlungen aus der Unterstützungskasse zu
laufenden Versorgungsbezügen nach § 19 EStG führt, kein Kapitalwahlrecht, stellt das fehlende Kapitalwahlrecht ein Indiz für
den Ausnahmecharakter der Kapitalzahlung dar.
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 8 Nr. 13 DStRE 2021 S. 598 Nr. 10 BAAAH-63135
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