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Rückwirkende Rechnungsberichtigung und Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3388Das BMF hat sich mit Schreiben v. ( NWB UAAAH-58776) erstmals zu den Voraussetzungen einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung geäußert. Neben Klarstellungen zum Thema Storno und Neuausstellung einer Rechnung ist von Bedeutung, dass eine Rechnungskorrektur auch zulasten des Leistungsempfängers zurückwirken kann.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Vorsteuerabzug setzt Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus
[i] Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Klarstellend hat das BMF darauf hingewiesen, dass es für den Vorsteuerabzug auch weiterhin erforderlich ist, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt. Folglich sind fehlerhafte Rechnungen grundsätzlich zu berichtigen, sollen sie (rückwirkend) zum Vorsteuerabzug berechtigen. Im Ausnahmefall kann jedoch eine Rechnung mit offenem Steuerausweis genügen, wenn die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs objektiv belegt werden können.
Rechnungsberichtigung durch Storno und Neuerteilung
[i]Bezugnahme auf ursprüngliche RechnungEine Rechnung kann nicht nur durch ein Rechnungsergänzungsdokument, sondern auch durch einen Stornobeleg sowie eine neu erteilte Rechnung mit Wirkung für die Vergangenheit berichtigt werden. Ein Rechnungsstorno hat somit nicht zur Folge, d...