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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Erwerb eines Geschäftsanteils durch Pooltreuhänder; Schenkungsteuer im Managermodell
Veräußert ein Gesellschafter einem vorformulierten Vertragswerk entsprechend seinen Geschäftsanteil an einen Pooltreuhänder, der diesen bis zur Aufnahme eines neuen Gesellschafters treuhänderisch für die verbleibenden Gesellschafter hält, unterliegt der Vorgang bei den verbleibenden Gesellschaftern nicht der Schenkungsteuer (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 1 ErbStG; § 39 Abs. 2, § 174 Abs. 5 Satz 2 AO).
(1) Die Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH hatten einen notariell beurkundeten Poolvertrag abgeschlossen, der die Verhältnisse der Gesellschafter untereinander im Managermodell regelte. Die Mitgliedschaft endete u. a. aus Altersgründen bei S. 853Vollendung des 63. Lebensjahres. Dann sollte der ausscheidende Gesellschafter seinen Geschäftsante...