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Bilanzierung | Betriebsvermögen i. S. von § 7g EStG umfasst auch Sonderbetriebsvermögen
Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i. S. von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a EStG gehört auch das Sonderbetriebsvermögen.
Hat der Gesellschafter seiner GmbH & Co. KG ein Darlehen gewährt, wirkt sich das Darlehen in der Gesamthandsbilanz der GmbH & Co. KG betriebsvermögensmindernd aus; es erhöht aber zugleich das Sonderbetriebsvermögen I des [i]Korrespondierende BilanzierungGesellschafters. Im Ergebnis wird das Betriebsvermögen durch die Darlehensgewährung nicht beeinflusst. Dies ist Folge der sog. korrespondierenden Bilanzierung bei Personengesellschaften.
Sofern [i]Aktivierung in der Sonderbilanz ist ggf. nachzuholen die Aktivierung in der Sonderbilanz des Gesellschafters bislang vergessen wurde, ist die Aktivierung in der ersten, verfahrensrechtlich offenen Sonderbilanz nachzuholen. Dadurch kommt es zu einer Betriebsvermögenserhöhung. Wird hierdurch die Grenze von 235....