Online-Nachricht - Montag, 02.11.2020

Einkommensteuer | Vereinfachte Veranlagung von Rentnern und Pensionären (BMF)

Das BMF hat den Ländervordruck zur vereinfachten Veranlagung von Rentnern und Pensionären für das Jahr 2020 veröffentlicht.

Hintergrund: Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahr 2018 mit Unterstützung des BMF ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Das Projekt hat bisher großen Anklang in den beteiligten Ländern gefunden und wird daher mit dem Ziel, weitere Erfahrungen mit einem solchen Vordruck zu sammeln, fortgesetzt.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Der zusätzliche Service einer „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat.

Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.

Auf dem neuen Papiervordruck können dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.

Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Wenn allerdings noch zusätzliche Einkünfte wie z.B. aus Vermietung oder Gewerbe vorliegen, dann müssen die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden.

Hinweis:

Die "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" wird in den Finanzämtern der teilnehmenden Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen angenommen. Der Vordruck für das Jahr 2020 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAH-62604