Online-Nachricht - Mittwoch, 28.10.2020

Arbeitsrecht | Mindestlohn steigt (Bundesregierung)

Der gesetzliche Mindestlohn wird in den nächsten Jahren, wie von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen, steigen. Die Bundesregierung hat die entsprechende "Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns" beschlossen.

Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt danach in vier Stufen:

  • zum auf 9,50 €

  • zum auf 9,60 €

  • zum auf 9,82 €

  • zum auf 10,45 €

Hinweis:

Die Entscheidung der Mindestlohnkommission (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 03.07.2020) ist Ergebnis einer Gesamtabwägung. Zu prüfen war, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission hat sich hierfür an der Tarifentwicklung orientiert, gleichzeitig aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Nachricht aktualisiert am : Die "Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns" wurde am im BGBl I S. 2356 verkündet. (il)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-62359