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Arbeitshilfe Juli 2023

GmbH: Ausschüttungsbeschluss Vorabdividende – Muster

Jürgen E. Leske
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Laufen die Geschäfte in einer GmbH gut und ist während des Geschäftsjahres bereits abzusehen, dass es einen Reingewinn gibt, dann kann die Gesellschaft auch vorab eine Dividende ausschütten. Dies ist möglich, auch wenn es keine entsprechende Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag gibt.

Voraussetzung ist, dass im Augenblick der Zahlung mit einem entsprechenden Reingewinn am Ende des Jahres gerechnet werden kann. Stellt sich allerdings später heraus, dass der erwartete Überschuss nicht erzielt wurde, dann müssen diese Vorabdividenden wieder an die Gesellschaft zurückgezahlt werden oder es sind freie Rücklagen entsprechend aufzulösen.

Die Entscheidung über die Gewährung einer solchen Vorabausschüttung trifft nicht die Geschäftsführung, sondern die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1 GmbHG).

Auch bei Vorabausschüttungen muss § 30 GmbHG beachtet werden, das bedeutet, dass das Stammkapital durch solche Zahlungen nicht angetastet werden darf.

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