Gesetzgebung | Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (BMJV)
Manipulationen der Bilanzen von Kapitalmarktunternehmen erschüttern das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt und fügen ihm schweren Schaden zu. Jüngste Vorkommnisse haben gezeigt, dass insbesondere die Bilanzkontrolle gestärkt und die Abschlussprüfung weiter reguliert werden müssen, um die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sicherzustellen. Aber auch bei den Aufsichtsstrukturen und den Befugnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Prüfung von Auslagerungen seitens der Finanzdienstleistungsunternehmen besteht Verbesserungsbedarf. Der Referentenentwurf zielt auf die Umsetzung der vordringlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt.
Der Referentenentwurf sieht u.a. vor:
Das zweistufige auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanz-kontrollverfahren soll zugunsten eines stärker staatlich-hoheitlich geprägten Bilanzkontrollverfahrens reformiert werden. Die BaFin soll bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können.
Die BaFin braucht ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen einschließlich Auskunftsrechte gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.
Die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer soll gestärkt werden, indem es auch für Kapitalmarktunternehmen fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren geben soll.
Im Bilanzordnungswidrigkeitenrecht sollen die Bußgeldvorschriften für Abschlussprüfer, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, inhaltlich ausgeweitet und der Bußgeldrahmen deutlich angehoben werden.
Eine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung internen Kontrollsystems sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems für börsennotierte Aktiengesellschaften ist vorgesehen. Der Entwurf sieht ebenfalls eine verpflichtende Errichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse vor.
Weiterhin wird geprüft, ob und inwieweit der Austausch polizeilicher Daten verbessert werden kann. Der Bericht des Bundesrechnungshofs vom über die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wurde bereits aufgegriffen und wird auch im Rahmen der weiteren Prüfungen einbezogen.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.
In der StuB 21/2020 ist ein vorab publiziert worden.
Quelle: BMJV online (JT)
Fundstelle(n):
NWB EAAAH-62175