NWB Kommentar Bilanzierung
12. Aufl. 2021
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§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Löhr, Die Konsolidierung der Innenumsatzerlöse aus Lieferungen – eine Kritik, BB 1999 S. 835.
I. Regelungsinhalt
1Erlöse und andere Erträge eines einzubeziehenden Unternehmens aus konzerninternen Leistungen sind nach Abs. 1 mit den beim anderen Unternehmen entstehenden Aufwendungen zu verrechnen.
Soweit es beim Empfänger noch nicht zu Aufwand (Verbrauch) der bezogenen und auch konzernbilanziell zu aktivierenden Leistung gekommen ist, scheidet eine Verrechnung gegen Aufwand des Empfängers aus. Ggf. erfolgt
im Gesamtkostenverfahren eine Umklassifizierung der Erträge in Bestandserhöhungen/aktivierte Eigenleistungen (→ Rz. 6),
im Umsatzkostenverfahren eine Verrechnung der Erträge gegen die beim gleichen, nämlich dem leistenden Unternehmen als Umsatzkosten oder Funktionskosten erfassten Aufwendungen (→ Rz. 9).
2 § 305 HGB ist seinem ausdrücklichen Wortlaut nach nur auf Lieferungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen anwendbar, nicht hingegen bei Lieferverkehr mit Tochterunternehmen, auf deren Einbeziehung in Ausübung der Wahlrechte aus § 296 HGB verzichtet wurde.
Über den Verweis in § 310 Abs. 2 HGB gelten die Regelungen zur Zwischenergebniseliminierung aber bei quotal konsolidierten Gemeinschafts...