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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 380

Rückforderung von Retrozessionen

Schweizerisches Bundesgericht konkretisiert Anforderungen an Vorausverzicht

Klaus Rotter

Retrozessionen sind Vertriebs- und Bestandspflegeprovisionen, auch Kickbacks genannt, die Schweizer Banken jahrelang für die Vermittlung von Fonds, strukturierten Produkten etc. von Produktanbietern kassierten. Sie haben diese für lange Zeit unrechtmäßig einbehalten, weshalb das Schweizer Höchstgericht sich schon mehrmals der Sache annehmen musste. Seit geraumer Zeit steht Dank mehrerer letztinstanzlicher Urteile fest, dass Retrozessionen grundsätzlich den Anlegern zustehen und dass die Schweizer Banken und Vermögensverwalter gemäß Art. 400 Abs. 1 OR die geschuldeten Kickbacks an den Auftraggeber herauszugeben haben. Mit Urteil v.  - 4A_355/2019 konkretisierte das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum sogenannten „Retro-Leiturteil“ Nr. 2 hinsichtlich der Anforderungen an einen rechtsgültigen Vorausverzicht auf Retrozessionen und stärkte damit erneut die Position der betroffenen Anleger.

Kernaussagen
  • Retrozessionen sind Vermittlungs- und Bestandsprovisionen, die viele Jahre lang unrechtmäßig von Schweizer Banken und Vermögensverwaltern einbehalten wurden.

  • Schweizer Bundesgerichtsurteile regeln die Rückforderung von Retrozessionen klar zugunsten der Anleger. Trotzdem ist der R...

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