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Rechtsformvergleich zwischen Stiftung und GmbH als Holding
Vor- und Nachteile bei der Übertragung von Vermögen
Sowohl die Rechtsform der GmbH als auch die der Stiftung weisen zahlreiche Vor- und Nachteile als Holding auf, insbesondere im Hinblick auf die Übertragung von Vermögen. Die GmbH eignet sich eher für einen kurzen Zeithorizont oder als Transaktionsvehikel; mit ihr ist die Frage der Nachfolgeplanung noch nicht vom Tisch. Für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Vermögensstrukturierung und -optimierung ist die Stiftung oft das bessere Mittel der Wahl. Da allerdings jede Vermögensstruktur unterschiedlich ist, gilt es eine detaillierte Analyse des Einzelfalls vorzunehmen. In diesem Beitrag wird die „gängige“ Holding-GmbH mit der etwas unbekannteren Form der „Holding-Stiftung“ verglichen. Dabei wird primär auf die in der Praxis wesentlichen Kriterien des Aufwands bei Übertragung der wichtigsten Assetklassen – Unternehmensbeteiligungen und Grundstücke mit Immobilien – sowie auf die anschließende laufende Besteuerung dieser Assetklassen eingegangen.
Sowohl die GmbH als auch die Stiftung als Holding weisen im Hinblick auf die Übertragung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen und Grundstücken mit Immobilien diverse Vor- und Nachteile auf. Da jede Vermögensstruktur unterschiedlich ist, gilt es, eine genaue Analyse des Einzelfalls vorzunehmen und eine individuelle Lösung zu entwickeln.
Zu berücksichtigen ist, dass sich bei einer generationsübergreifenden Vermögensplanung und langfristig geplanten Strukturierung die erbschaftsteuerlichen Fragen bei der GmbH erst später bzw. erneut stellen. Die GmbH als Holding ist nur eine „Zwischenlösung“, da diese eines Tages zwangsläufig übertragen oder vererbt wird, mit dem Nachteil, dass dann kein Einfluss mehr auf die erbschaftsteuerliche Beschaffenheit des Unternehmens genommen werden kann.
Bei der Wahl der Stiftung als Holding kann diesen Gefahren vorgegriffen werden. Eine sorgfältig geplante Struktur, bei deren Einrichtung ohne Zwang und Zeitdruck maßgeblicher und steuermindernder Einfluss auf die erbschaftsteuerliche Beschaffenheit des Unternehmens genommen werden kann, ermöglicht eine „ewige“ Stiftung, die die Familie über Generationen hinweg versorgen kann.
I. Vorteile von Holdingstrukturen allgemein
Holdingstrukturen erfreuen sich derzeit größter Beliebtheit. Vermögenden Privatpersonen und ihren Beratern wird die Notwendigkeit einer Strukturierung ihrer Vermögensgegenstände bzw. der Vermögensgegenstände ihrer Mandanten und die Wichtigkeit einer gezielten Vermögensplanung immer bewusster. Mit einer entsprechenden Holdingstruktur kann unternehmerisches Produktivvermögen wirksam und sinnvoll vom privaten Investmentvermögen und dieses wiederum vom privaten Verbrauchsvermögen, welches die privaten Lebenshaltungskosten erzeugt, getrennt werden. Durch die holdingbedingte, stufenartige Struktur wird die Unabhängigkeit dieser drei wesentlichen Vermögensklassen signifikant erhöht und sie können gezielt den privaten und familiären Bedürfnissen angepasst werden. Eine Holdingstruktur hilft dabei, Gewinne bestimmungsgemäß zu „parken“ oder gezielt zu investieren bzw. zu reinvestieren. Die Kontrolle und Steuerung dieser drei Vermögensklassen wird durch eine Holdingstruktur deutlich vereinfacht und bietet je nach Holdinggestaltung einen effektiven Haftungs- und Durchgriffsschutz.
Zudem wird durch die Allokation von Gewinnen und Vermögen das Vermögen in der Familie gebündelt, und Familienmitglieder können daran beteiligt werden. Dies wiederum erleichtert gerade in Familien die proaktive Vermögensnachfolgeplanung.